Die optimale Kranken - Versicherung:



informieren Sie sich hier über unsere exklusiven Ergänzungstarife.


Wenn Sie selbständig sind oder mit einem Brutto-Jahresverdienst von mehr als 50.850,- Euro angestellt sind, dann erstellen wir Ihnen gerne eine Marktübersicht aller günstigen Privaten Kranken-Vollversicherungen. Ihre individuellen Wünsche sollten wir kurz telefonisch besprechen unter 05205*4233. Wir freuen uns über Ihren Anruf. .


Übrigens: beihilfeberechtigte Beamte und Ihre Familienmitglieder können sich generell privat versichern und brauchen bei entsprechender Beitragsermäßigung nur den Prozentsatz der Krankenkosten zu versichern, der nicht durch die Beihilfe getragen wird.



Beitragszuschüsse

Vom Arbeitgeber erhalten privatversicherte Arbeiter und Angestellte einen Zuschuß zu ihrem Beitrag für die Krankheitsvoll-, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Pflegeversicherung. Dazu muß der Versicherungsschutz bestimmte Qualitätsmerkmale aufweisen:

· Das Versicherungsunternehmen muß Alterungsrückstellungen für seine Versicherten bilden.
· Es verzichtet einseitig auf das ordentliche Kündigungsrecht.
· Der überwiegende Teil der Überschüsse muß den Versicherten zugute kommen.
· Der Bereich der Krankenversicherung muß von anderen Versicherungssparten strikt getrennt sein.
· Die Versicherung muß ihren Versicherten im Alter einen im Beitrag begrenzten Standardtarif anbieten.

Das Versicherungsunternehmen bescheinigt dem Versicherten, daß die Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Qualitätsmerkmale bestätigt hat. Diese Bescheinigung muß dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Beitrags, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, bekommen einen Zuschuß von ihrem Amt für Ausbildungsförderung.

Sicherheit und Flexibilität

Eine private Krankheitsvollversicherung gewährt ein Höchstmaß an Sicherheit:

  • Sie ist niemals durch das Versicherungsunternehmen kündbar. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang.

  • Durch Alterungsrückstellungen wird frühzeitig Vorsorge für das Alter gebildet.

  • Die Beiträge werden für alle Versicherten eines Tarifs insgesamt nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert. Wer erkrankt, muß nicht deshalb höhere Beiträge zahlen.

Der private Krankenversicherungsschutz ist flexibel. Ändern sich die Bedürfnisse des Versicherten, dann gibt es viele Möglichkeiten, den Versicherungsschutz anzupassen. Wird der Versicherungsschutz auf neue Leistungen ausgeweitet - z.B. Unterbringung im Einbettzimmer statt bisher im Zweibettzimmer im Krankenhaus -, dann wird im Umfang der Leistungsausweitung ein risikogerecht kalkulierter zusätzlicher Beitrag berechnet. Umgekehrt ist es selbstverständlich mit dem Ziel einer Beitragsreduktion möglich, auf bestimmte bisher versicherte Leistungen zu verzichten.

Beim Wechsel in einen anderen, gleichartigen Tarif des Versicherers werden dem Versicherten die bisher erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen anteilmäßig angerechnet. Ein großer Vorteil, der nur durch Angebotsvielfalt und Wettbewerb möglich ist. Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz, die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt und werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft. Gesetzlich kontrollierte Sicherheit ist also auch bei der privaten Krankenversicherung gegeben, ist hier aber mit größtmöglicher Freiheit für die Versicherten verbunden.

 

Standardtarif für Senioren

Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft. Die Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche Sicherheit im Alter. Für die allermeisten PKV-Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV-Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.